Heilfürsorge

Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr

Die Kosten für die Therapie wird direkt mit der Abrechnungsstelle der Heilfürsorge abgerechnet.  

Bundeswehr

Soldaten / Soldatinnen erhalten einen Überweisungsschein und eine Kostenübernahmeerklärung für die Porbatorischen Sitzungen von ihrem Truppenarzt. 

Diese Formulare benötigt Ihre Therapeutin bei dem Erstgespräch. 

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Abrechnungsstelle der Bundeswehr. 

Die Kostenübernahmeerklärung für weitere Sitzungen muss ebenfalls durch den Truppenarzt ausgestellt und der Therapeutin ausgehändigt werden. 

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